Ergänzung der Jahreskarte 2016
Mit Beschluss der Verwaltung vom 17.02.2016 soll Spiegelstrich drei der Fangbestimmungen/Beschränkungen der Jahreskarte 2016 künftig folgenden Wortlaut erhalten:
„Das Angeln mit Kunstködern, Fischfetzen und Köderfisch an geschlossenen Gewässern ist von 01.01. – 30.04. nicht gestattet“
Hinweis: Der Moos- und Schlossweiher sind dabei als Fließgewässer anzusehen.